Die Einrichtung eines Betreuungsangebots während der Schulschließung gilt nur für Kinder, deren Eltern im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten.
Zu diesen Bereichen zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung).

Grundvoraussetzung ist, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.

 

Sollten Sie von der Regelung betroffen sein, das Betreuungsangebot durch die Schule wahrnehmen zu können, füllen Sie bitte die Erklärung zur Notbetreuung aus und bringen diese am Montag mit.

 

Laden Sie die Erklärung hier runter: Erklärung

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