... das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und
Lehrern, die gemeinsam für die Bildung und
Erziehung der Kinder verantwortlich sind, zu
vertiefen und in diesem Sinn mit der Schulleitung
zusammenzuarbeiten.
... das Interesse der Eltern für die Bildung und
Erziehung der Kinder zu wahren.
... den Eltern aller Kinder der einzelnen Klassen in
besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur
Information und Aussprache zu geben.
... Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern
zu beraten und weiterzuleiten.
... durch gewählte Vertreter an Sitzungen teilzunehmen.
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Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungs-
berechtigten der Schüler und Schülerinnen einer
Schule. Er wirkt in Angelegenheiten, die für die
Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend
mit.
Er besteht aus den gewählten acht ersten
Klassenelternsprechern unserer einzelnen Klassen,
diese bestimmen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden
des Elternbeirats.
Die beiden Klassenelternsprecher einer Klasse
nehmen die Belange der Eltern unserer Schulkinder
wahr. Der zweite Klassenelternsprecher gehört
nicht zum Elternbeirat. Er ist der Stellvertreter,
falls der erste ausfällt.
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