Aufgaben Bedeutung und Zusammensetzung

 

... das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und

    Lehrern, die gemeinsam für die Bildung und
    Erziehung der Kinder verantwortlich sind, zu
    vertiefen und in diesem Sinn mit der Schulleitung
    zusammenzuarbeiten. 


... das Interesse der Eltern für die Bildung und
    Erziehung der Kinder zu wahren. 


... den Eltern aller Kinder der einzelnen Klassen in
    besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur
    Information und Aussprache zu geben. 


... Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern
    zu beraten und weiterzuleiten. 


... durch gewählte Vertreter an Sitzungen teilzunehmen.

    Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungs-
    berechtigten der Schüler und Schülerinnen einer
    Schule. Er wirkt in Angelegenheiten, die für die
    Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend
    mit.


    Er besteht aus den gewählten acht ersten
    Klassenelternsprechern unserer einzelnen Klassen,
    diese bestimmen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden
    des Elternbeirats. 


    Die beiden Klassenelternsprecher einer Klasse
    nehmen die Belange der Eltern unserer Schulkinder
    wahr. Der zweite Klassenelternsprecher gehört
    nicht zum Elternbeirat. Er ist der Stellvertreter,
    falls der erste ausfällt.

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